
In diesen Bereich gehören z.B. Erklärungen zur Namensführung der
Ehegatten, Namensführung des Kindes, Wiederannahme von Geburts- bzw.
Familiennamen, Angleichungserklärungen und öffentlich-rechtliche
Namensänderungen.
Näheres hierzu können Sie direkt beim Standesamt erfragen.