Eheschließungen
werden grundsätzlich während der Öffnungszeiten des Standesamtes
durchgeführt.
Da die Termine in der Regel schnell belegt sind, ist eine frühzeitige Reservierung - insbesondere bei einer beabsichtigten Trauung an einem Samstag - sinnvoll.
Wenn Sie an einem Wochentag (Montag bis
Freitag) beim Standesamt Konz die Ehe schließen möchten, nehmen wir ihre Reservierung gerne frühestens
ein Jahr im Vorraus entgegen.
Nach der Veröffentlichung der Termine unserer
Trausamstage, können auch diese gerne vorab
reserviert werden. Die zur Verfügung stehenden Samstage werden generell im Juni
für das kommende Jahr auf unserer Internetseite veröffentlicht. An folgenden Terminen sind die Eheschließungen auch samstags (zwischen 11.00 Uhr und 14.00 Uhr) möglich:
Samstagtermine 2021
Die offizielle Anmeldung der Ehe ist weiterhin frühestens sechs Monate vor der Eheschließung möglich.
Eheschließungen sind an folgenden Orten in der Verbandsgemeinde Konz möglich:
Bitte beachten Sie, dass zunächst die
Eheschließung beim Standesamt angemeldet werden
muss. Zuständig hierfür ist Ihr Wohnsitzstandesamt oder das Standesamt
des gewöhnlichen Aufenthaltes. Die Trauung selbst kann dann in jedem Standesamt in Deutschland
erfolgen. Die Anmeldung erfolgt während der allgemeinen Öffnungszeiten
des Standesamtes.
Zur Anmeldung der Ehe werden folgende Unterlagen benötigt:
- Geburtsurkunde, bzw. eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, beides erhältlich beim Geburtsstandesamt,
- gültiger Personalausweis/ Reisepass,
- erweiterte Meldebescheinigung (wenn der Wohnort außerhalb der Verbandsgemeinde Konz liegt).
Zusätzlich, falls ein Partner bereits verheiratet war / Lebenspartnerschaft gegründet hatte:
- eine Ehe-/ Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe/Lebenspartnerschaft mit Auflösungsvermerk bzw.
- eine Ehe-/ Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe und ein rechtskräftiges Gerichtsurteil über die Auflösung
- bei Tod des Partners, die entsprechende Sterbeurkunde.
Zusätzlich, falls sie gemeinsame Kinder haben:
- Geburtsurkunden der Kinder,
- eine Vaterschaftsanerkennung (wenn der Vater noch nicht in der Geburtsurkunde eingetragen ist),
- Sorgerechtserklärung, falls vorhanden.
Die hier aufgeführten Unterlagen können in
Abhängigkeit von den persönlichen Verhältnissen differieren. Wir bitten
Sie daher, um Vorsprache bzw. telefonische Rücksprache beim Standesamt.
Ist einer der Eheschließenden ausländischer
Staatsangehöriger, sprechen Sie bitte vor Beschaffung der Unterlagen
beim Standesamt vor. Sie erhalten dann eine konkrete Auflistung der
erforderlichen Unterlagen und Urkunden.