Beabsichtigen Sie, Ihre Ehe im Ausland zu schließen,
wird in bestimmten Staaten ein Ehefähigkeitszeugnis von dem deutschen
Eheschließenden verlangt. Dieses ist bei Ihrem Wohnsitzstandesamt zu
beantragen.
Folgende Unterlagen werden hierfür benötigt:
aktuelle Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister,
gültiger Personalausweis/Reisepass,
Meldebescheinigung (wenn der Wohnort außerhalb der Verbandsgemeinde Konz liegt),
- ein Nachweis über die letzte Ehe und deren Auflösung.
Eine kurze telefonische Anfrage beim Standesamt ist empfehlenswert.
Um eine genaue Auflistung aller erforderlichen
Urkunden/Bescheinigungen zu erhalten, erkundigen Sie sich bitte beim
Konsulat des jeweiligen Landes.