Beurkundung von Sterbefällen
Für die Beurkundung eines Sterbefalls ist das
Standesamt Konz zuständig, wenn der Tod im Bereich unserer
Verbandsgemeinde eingetreten ist.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
Die
Ehe- oder Lebenspartnerschafts-urkunde der letzten Ehe oder
Lebens-partnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über deren
Auflösung,
Geburtsurkunde,
Nachweis über den letzten Wohnsitz,
eine ärztliche Bescheinigung über den Tod.
Nach
dem Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz sind Leichen innerhalb 7 Tagen zu
beerdigen bzw. einzuäschern. Die Vorlage einer Sterbeurkunde ist hierzu
vorgeschrieben.
Die Stadt Konz und
die Ortsgemeinden innerhalb der Verbandsgemeinde bieten den
Hinterbliebenen und Angehörigen eine Auswahl verschiedener Grabarten an,
die sowohl den Wünschen des/der Verstorbenen, der Hinterbliebenen sowie
der geänderten Bestattungskultur angepasst wurden.
Nähere Informationen über die Bestattungsarten finden Sie hier...