⇑ / Verbrennen pflanzlicher Abfälle
Zuständige Mitarbeiter
Frau Natalie Bochmann

Herr Florian Hock
Postadresse
Gebäude: Verwaltungsgebäude 2Room Nr.: Bürgerbüro
Floor: EG
Am Markt 11
54329 Konz

Funktion
Bürgerbüro

Frau Natalie Junk
Postadresse
Gebäude: Verwaltungsgebäude 2Room Nr.: Bürgerbüro
Floor: EG
Am Markt 11
54329 Konz

Funktion
Bürgerbüro

Frau Manuela Steinmetz
Postadresse
Gebäude: Verwaltungsgebäude 2Room Nr.: Bürgerbüro
Floor: EG
Am Markt 11
54329 Konz

Funktion

Frau Elke Wietor
Postadresse
Gebäude: Verwaltungsgebäude 2Room Nr.: Bürgerbüro
Floor: EG
Am Markt 11
54329 Konz

Funktion
Bürgerbüro

Zugeordnete Abteilungen
Leistungsbeschreibung
Allgemeine Beschreibung
Pflanzen und Pflanzenteile, die auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortslage anfallen, dürfen an Ort und Stelle verbrannt werden, soweit sie dem Boden aus landbaulichen Gründen oder wegen ihrer Beschaffenheit nicht zugeführt werden können.
Sie müssen beim Bürgerbüro Konz eine Anzeige zum Verbrennen pflanzlicher Abfälle stellen, wenn Sie mehr als drei Kubikmeter pflanzlicher Abfälle – außerhalb der bebauten Ortslage - verbrennen möchten. Hierzu bringen Sie bitte Ihren Personalausweis und die genaue Bezeichnung (Gemarkung, Flur- und Parzellennummer) des Verbrennungsorts mit.
Zwischen der Anzeige und dem tatsächlichen Verbrennen müssen mindestens drei Werktage liegen. Das Verbrennen kann innerhalb von 20 Werktagen erfolgen.
Bitte beachten:
Unzulässig ist
- das Verbrennen innerhalb eines Mindestabstandes von
a.) 100 m zu Wäldern, Mooren und Heiden
b.) 50 m zu Gebäuden jeder Art und zu öffentlichen Verkehrswegen
c.) 10 m zu gefährdeten Nachbarkulturen sowie zu angrenzenden Rohr- und Riedbeständen und Feldrainen - das Verbrennen zwischen 18 und 8 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen
- das Mitverbrennen von nichtpflanzlichen Abfällen, insbes. Altreifen
Rechtliche Grundlagen