.JPG?resize=309x232!)
Ergänzend zu den herkömmlichen Bestattungsarten auf den
Friedhöfen, bietet die Stadt Konz im Bestattungswald „Waldfrieden Konz“ die
Möglichkeit in einer natürlichen Umgebung bestattet zu werden.
Der Wald wird hierdurch in seinem Erscheinungsbild nicht
verändert. Alle Bäume bleiben bei der Bestattung naturbelassen. Hier dürfen nur
biologisch abbaubare Urnen verwendet werden.
Nur anlässlich von Bestattungen dürfen Blumen oder
Blumengebinde an der Grabstätte abgelegt werden, die jedoch nur aus biologisch
abbaubarem Material bestehen dürfen.
Auf Wunsch kann an dem Baum eine Gedenktafel angebracht
werden. Die Beschriftung und Gestaltung der Tafel kann von den Erwerbern selbst
bestimmt werden. Die Tafel darf eine Größe von 10 X 8 cm nicht überschreiten
und nicht gegen die guten Sitten oder die Würde des „Waldfrieden Konz“
verstoßen.
Die für Bestattungen festgelegten Bäume sind durch
entsprechende Plaketten markiert. Die Beschriftung kennzeichnet die Baumart
sowie die Baumnummer. Anhand der Farbe der Plakette ist ersichtlich ob an
diesem Baum 4 (blau) oder 8 (rot) Bestattungen möglich sind. An Bäumen, die mit
einer grauen Plakette gekennzeichnet sind, stehen keine Grabstellen mehr zur
Verfügung. Es können einzelne Grabstellen oder aber alle Grabstellen an
einem Baum für die Dauer von 30 Jahren erworben werden. Der Erwerb kann
jederzeit stattfinden.
Auf der Grundlage der Satzung für den „Waldfrieden Konz“
fallen folgende Kosten an:
- je
Grabstätte an einem Baum für bis zu 4 Personen 900,00
€
- je
Grabstätte an einem Baum für bis zu 8 Personen 500,00
€
- alle
Grabstätten an einem Baum für bis zu 4 Personen 3.600,00
€
- alle
Grabstätten an einem Baum für bis zu 8 Personen 4.000,00
€
Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist nach
Ablauf möglich.