Wie funktioniert es?
- Sie reichen einen vollständigen Projektsteckbrief bis zum 01. April bei der LEADER-Geschäftsstelle ein
- Die LEADER-Geschäftsstelle prüft alle Projekte auf Vollständigkeit und grundsätzliche Förderfähigkeit
- Die Mitglieder der LAG Moselfranken bewerten die Projekte in ihrer Auswahlsitzung am 21.04.2021 und legen dabei eine Punktzahl sowie den Fördersatz für jedes Projekt fest
- Sie stellen anschließend den formalen Förderantrag bei der Geschäftsstelle und schließen einen Vertrag zur Unterstützung mit der LAG Moselfranken ab
- Nach Abschluss des Projektes reichen Sei bis spätestens 15.10.2021 bei der LAG-Geschäftsstelle einen Verwendungsnachweis mit Kostennachweisen ein
- Die LAG-Geschäftsstelle prüft die Unterlagen und zahlt die Zuschüsse aus
Wer kann Anträge für die Förderung von Kleinstprojekten stellen?
- Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts
- Natürliche Personen und Personengesellschaften
Was kann gefördert werden?
- Grundvoraussetzung für die Auswahl von Kleinstprojekten ist, wie gut sie die Region voranbringen und die Umsetzung unserer LEADER-Entwicklungsstrategie unterstützen
- Die förderfähigen Gesamtkosten eines Kleinstprojektes können max. 20.000 € betragen.
- Die Umsatzsteuer ist nicht förderfähig. Zuwendungen von weniger als 2.000 € werden nicht gewährt.
- Die Auswahl der Kleinstprojekte und Festlegung der Fördersätze erfolgt anhand der genehmigten Auswahlkriterien der LAG Moselfranken
- Förderfähig sind u.a. verschiedene Maßnahmen im Bereich der Dorfentwicklung oder kleine Infrastruktureinrichtungen. Entscheidend für die Auswahl einer Projektidee ist, wie gut sie die Region voranbringt und die Umsetzung unserer LEADER-Entwicklungsstrategie unterstützt
- Nicht förderfähig sind u.a.: Bau- und Erschließungsvorhaben in Neubau-, Gewerbe- und Industriegebieten, Landankauf, Kauf von Tieren, gesetzlich vorgeschriebene Planungsarbeiten, Leistungen der öffentlichen Verwaltung, laufender Betrieb, Unterhaltung, Ausgaben im Zusammenhang mit Plänen nach dem BauGB, einzelbetriebliche Beratung, Personal- und Sachleistungen für die Durchführung eines Regionalmanagements
Weitere detaillierte Informationen wie die wichtigen Projektauswahlkriterien der LAG, Vordrucke für die Projektsteckbriefe und unsere Entwicklungsstrategie finden Sie auf unserer Homepage unter www.lag-moselfranken.de – alternativ können Sie diese Unterlagen bei der LEADER-Geschäftsstelle anfordern.
Übersicht: Wichtige Eckdaten zum Förderaufruf für Kleinstprojekte
- Fördermittel: mind. 100.000 € Regionalbudget (eine etwaige Erhöhung der Fördermittelhöhe steht unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch die ADD!)
- Start des Aufrufes: 01. Februar 2021
- Einreichungsfrist für Projektsteckbriefe: bis 01.04.2021 (Ausschlussfrist)
- Projektauswahl durch die LAG: 21. April 2021
- Frist für die Schlussabrechnung: bis spätestens 15. Oktober 2021 (Letzter Termin für die Einreichung der Kostennachweise und Zahlungsanträge bei der LAG-Geschäftsstelle)
Weitergehende Informationen und Vordrucke sind auf www.lag-moselfranken.de zu finden! Bitte beachten Sie, dass nur fristgerecht eingereichte Projektbeschreibungen in die Auswahl der Kleinstprojekte einbezogen werden können!
Regionale Ansprechpartner
Projektträgern wird empfohlen, vor Ausfüllen und Einreichen ihrer Projektbeschreibung mit einem der folgenden Ansprechpartner der LEADER-Geschäftsstelle Moselfranken Kontakt aufzunehmen und sich dort beraten zu lassen:
Stelle für die
Einreichung der Anträge und zum Erhalt weiterer Auskünfte
Lokale AktionsGruppe (LAG) LEADER Moselfranken
Geschäftsstelle: | c/o Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell Irscher Str. 54, D-54439 Saarburg, Zimmer 4 Tel. 06581 81-165, Fax 06581 81-320 e-Mail: Internet: www.lag-moselfranken.de |