Fördermittel-Budget: 445.937,50 € *
(davon 400.000,00 € ELER-Mittel, 20.000 € Landesmittel und 25.937,50 € Regionale Mitte)
*Die aufgerufenen ELER-Mittel stehen unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Genehmigung und Zuweisung durch das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau. Die Mittelkontingente des Landes stehen unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Genehmigung!
Zeitschiene:
Start des Aufrufes: | 01. Februar 2021 |
Ende des Aufrufes: | 01. April 2021 |
Einreichungsfrist für Projektsteckbriefe: | 01. April 2021, 23.59 Uhr |
Datum der Projektauswahl durch die LAG: | 21. April 2021 |
Inhalt des Aufrufes:
Für alle Handlungsfelder des LEADER-Entwicklungskonzepts Moselfranken-Miselerland 2014-2020 können Projekte eingereicht werden
- Handlungsfeld „Lebensgrundlagen gemeinsam bewahren“
- Handlungsfeld „Wirtschaftlich zusammen wachsen“
- Handlungsfeld „Sozialen Zusammenhalt stärken“.
Stelle für die Einreichung der Anträge und zum Erhalt weiterer Auskünfte
Lokale AktionsGruppe (LAG) LEADER Moselfranken
Geschäftsstelle:
c/o Verbandsgemeindeverwaltung Saarburg-Kell
Irscher Straße 54, D-54439 Saarburg, Zimmer 4
Tel. 06581 81-165, Fax 06581 81-320
e-Mail:
Internet: www.lag-moselfranken.de
(1) Der Projektträger reicht den ausgefüllten Projektsteckbrief bei der LEADER-Geschäftsstelle bis spätestens 1. April 2021 ein.
(2) Die LEADER-Geschäftsstelle prüft alle Projektsteckbriefe auf Vollständigkeit und grundsätzliche Förderfähigkeit.
(3) Die Mitglieder der LAG Moselfranken bewerten alle vollständigen und förderfähigen Projekte in einer gemeinsamen Sitzung am 21. April 2021, legen dabei eine Punktzahl und den Fördersatz für jedes Projekt fest.
(4) Die Mitglieder der LAG Moselfranken bilden eine Rangfolge der bewerteten Projekte und wählen die Projekte gemäß dem zur Verfügung stehenden Mittelbudget aus.
(5) Der Projektträger stellt den formalen Förderantrag über die LAG an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Trier. Hierzu stehen dem Projektträger maximal 6 Monate nach Auswahlbeschluss durch die LAG-Mitglieder zur Verfügung. Eine nicht fristgerechte Antragstellung führt grundsätzlich zur Aufhebung der vorhabenbezogenen Projektauswahl und ggf. zum Verfall der Fördermittel.
Bitte beachten Sie, dass nur vollständig und korrekt ausgefüllte Projektsteckbriefe in die Projektauswahl einbezogen werden können!