Daher gibt es in der Verbandsgemeinde Konz ein Förderprogramm zur qualitätsvollen Weiterentwicklung der Baukultur. Im Rahmen des Programms werden Bau- und Umbauwillige auf die traditionsreiche Baukultur in unserer Region hingewiesen und für die Thematik sensibilisiert.
Die Erfahrung zeigt, dass eine Beratung oftmals nicht mehr erfolgreich sein kann, wenn sich erst konkrete Planungsvorstellungen in den Köpfen der Eigentümer verfestigt haben. Deswegen sollen die Bürger schon zum Zeitpunkt des Grundstückskaufs in der Ortslage über das Programm informiert und ihnen durch Beratung die regionaltypische Bauweise nähergebracht werden.
Bürgermeister Joachim Weber: „Wir stellen Bauherren Fördermittel bereit, damit sie eine Erstberatung von einem geeigneten Architektur- oder Planungsbüro erhalten können. Diese Beratung ist für den Bauherrn kostenfrei, wenn die Obergrenze der Beratungsleistung von 600,- € pro Objekt nicht überschritten wird. Wichtig ist, dass die Interessenten sich zunächst an die Bauverwaltung der VG Konz wenden, wenn sie sich mit dem Gedanken tragen, einen Umbau, eine Renovierung oder eine Lückenschließung im Ort durchzuführen.“
Schnell sein lohnt sich: Pro Jahr können max. 10 Anträge gefördert werden!
Eine Broschüre zu diesem Thema gibt weitere Informationen – sie ist erhältlich auf der Konzer Webseite unter www.konz.eu/regionaltypisch.
Frau Dipl.-Ing. Monika Heberle
Postadresse
Gebäude: Verwaltungsgebäude 2Room Nr.: 78
Floor: 1. OG
Am Markt 11
54329 Konz

Aufgaben
Untere Bauaufsicht Bauanträge

Herr Dipl.-Ing. Alexander Queins
Postadresse
Gebäude: Verwaltungsgebäude 2Room Nr.: 76
Floor: 1. OG
Am Markt 11
54329 Konz

Aufgaben
Bauleitplanung Dorferneuerung Denkmalpflege DSL / Breitband

Frau Dipl.-Ing. Monika Heberle
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Gebäude: Verwaltungsgebäude 2Room Nr.: 78
Floor: 1. OG
Am Markt 11
54329 Konz

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Untere Bauaufsicht Bauanträge

Herr Dipl.-Ing. Alexander Queins
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Floor: 1. OG
Am Markt 11
54329 Konz

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Bauleitplanung Dorferneuerung Denkmalpflege DSL / Breitband

Neben dieser Erstberatung ist es auch möglich, sich direkt an die Dorferneuerungsbehörde beim Kreis Trier-Saarburg zu wenden. Das Land Rheinland-Pfalz fördert in anerkannten Dorferneuerungsgemeinden private Bauvorhaben mit bis zu 35 % der zuwendungsfähigen Kosten, ca. 30.000 € pro Objekt. Auch der Umbau alter Scheunen zu Wohnzwecken kann hier förderfähig sein.
Ansprechpartner bei der Kreisverwaltung ist Herr Fox (Tel. 0651-715-381)