Gewässerunterhaltung - Gewässer III. Ordnung:
Für die
Unterhaltung der Gewässer III. Ordnung - in der Regel alle Bachläufe mit oder ohne Namen - ist die Verbandsgemeinde
zuständig. Diese Unterhaltungspflicht umfasst jedoch nicht ins Gewässer gefallene Bäume oder Gehölze umfasst. Hierfür ist der jeweilige Eigentümer der Grundstücke zuständig, auf denen die Bäume bzw. Gehölze gestanden haben.
Gewässerrenaturierung:
Bäche, Flüsse
und Talauen erfüllen vielerlei Funktionen im Naturhaushalt. Sie sind die
Lebensadern der Landschaft und bereichern damit das Landschaftsbild. Sie bieten
Lebensraum für eine vielfältige Pflanzen- und Tierwelt und dienen dem Menschen
zur Erholung.
Neben dem
Hauptmerkmal des Wasserabflusses halten die Gewässer auch Hochwasser bis zu
einem gewissen Ereignisses zurück. Das Auftreten von Hochwasserereignissen ist
eine Folge des Verlustes natürlicher Wasserspeicher, welcher durch verschiedene
Gegebenheiten verursacht wird:
- Gewässerausbau
und -begradigung, Versiegelung, Bebauung von Überschwemmungsgebieten,
- Waldrodung wie
auch standortfremde Landbewirtschaftung in der Auen
Durch diese, den
Bedürfnissen der Menschen angepasste Umgestaltung der Bäche und Flüsse gingen
die natürlichen Funktionen der Gewässer und ihrer Auen verloren.
Zur Erlangung
der ursprünglichen Gewässerfunktionen erarbeitet die Verbandsgemeindever-waltung
Konz in enger Zusammenarbeit mit der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
ein Gewässerkonzept für den Bereich der Verbandsgemeinde Konz.
Ziel des
Gewässerkonzeptes ist die Gewässerstrukturgüte
zu untersuchen und im Bedarfsfalle zu verbessern.
Folgende
Parameter werden untersucht:
- Laufentwicklung
Stellt sich der Verlauf gerade, gefasst oder bewegt dar?
-
Längsprofil
Ist die Durchgängigkeit
des Gewässers gegeben oder ist diese durch Querbauwerke,Abstürze, Verrohrungen etc. behindert?
-
Querprofil
Stellt sich der Verlauf des
Bachbettes naturnah flach, eingefasst oder stark eingetieft dar.
-
Sohlenstruktur
Welche Materialien weist
das Sohlensubstrat auf? Ist Sohlensubstrat überhaupt vorhanden?
-
Uferstruktur
Besteht der Uferbewuchs aus
passenden Gehölzen wie Erle, Esche und Weiden oder steht Uferbewuchs mit standortfremden Gehölzen an?
-
Gewässerumfeld
Welche Flächennutzung grenzt im Uferbereich an?
Die
Gewässerstrukturgüte dient als allgemein verbindliche Bewertungsgrundlage bei der
Gewässerschau, bei der Gewässerplanung
und bei der Bewertung von Pflegemaßnahmen. Mit Verbesserung der
Gewässerstrukturgüte geht auch eine weitere Verbesserung der Gewässergüte
einher, da die Eintragung von Schadstoffen durch die Schaffung von
„Pufferzonen“ (Randstreifen) verringert und die Selbstreinigungskraft des Gewässers
verbessert wird.
Gleichzeitig
wird die ökologische Durchgängigkeit der Gewässer für Fische und andere Kleinle-bewesen
verbessert bzw. wieder hergestellt.
Nach
Aufstellung des Gewässerkonzeptes und der daran anschließenden Abstimmung mit
der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft,
Abfallwirtschaft, Bodenschutz Trier ist vorgesehen, die Umsetzung insgesamt
oder in Teilprojekten über eine Antragstellung im Rahmen des Förderprogramms
„Aktion Blau“ der Landesregierung Rheinland-Pfalz in die Wege zu leiten.
Antragsteller ist die Verbandsgemeinde Konz mit fachlicher Unterstützung durch die SGD
Nord, RegWAB Trier.
Hauptschwerpunkte
im Gewässerkonzept der Verbandsgemeinde Konz sind:
- „Domänenstraße/Klosterbach“ im Bereich Konz,
- „Konzer Bach“ von der Quelle bei Krettnach bis zum Schul-
und Sportzentrum Konz einschl. „Kommlinger Bach“ als Zulauf,
- „Mannebach“,
"Mausbach“ und Albach im Bereich Tawern,
- „Oberemmler Bach“ von der Quelle bei Krettnach bis zur
Mündung in die Saar bei Wiltingen,
Die Renaturierung „Aubach“ im Bereich Pellingen und Franzenheim in
Zusammenarbeit mit der Verbandsgemeinde Trier-Land wurde in 2012 abgeschlossen.