Die Erfahrung zeigt, dass eine Beratung oftmals nicht mehr
erfolgreich sein kann, wenn sich erst konkrete Planungsvorstellungen in den
Köpfen der Eigentümer verfestigt haben. Deswegen sollen die Bürger schon zum
Zeitpunkt des Grundstückskaufs in der Ortslage mit dieser Broschüre über das
Programm informiert und Ihnen durch Beratung die regionaltypische Bauweise näher
gebracht
werden.
Bitte wenden Sie sich zunächst an die Bauverwaltung der VG Konz, wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, einen Umbau, eine Renovierung oder eine Lückenschließung im Ort durchzuführen.
Wir stellen Ihnen Fördermittel bereit, damit Sie eine Erstberatung von einem geeigneten Architekturbüro oder Planungsbüro erhalten können. Diese Beratung ist für Sie kostenfrei, wenn die Obergrenze der Beratungsleistung von 600,- € brutto (einschl. MWSt.) pro Objekt nicht überschritten wird.
Förderfähig sind:
- Altbauten
- Beratung zur regionaltypischen Gestaltung der Altbauten sowie deren
Gebäudeumfeld
- Leerstehende oder mindergenutzte Gebäude
-
Beratung zu (Um)-nutzungskonzepten im Ortskern
- Neubauten im Ortskern
- Beratung zur regionaltypischen Gestaltung zur Schließung von Baulücken
Die Beratung bezieht sich nur auf die Außengestaltung des Gebäudes, nicht auf die Raumaufteilung. Es geht in erster Linie darum, die optische Beziehung des Objekts zu seiner Umgebung, zum Ortskern, zu gestalten und zu verbessern.
1. Antrag auf Beratungsförderung bei der Bauverwaltung Konz mit folgenden Angaben:
Beratungsgegenstand, evt. Foto Gemarkung, Flur und Parzelle Sofern Sie nicht bereits einen Planer oder Architekten ausgesucht haben, kann bei der Verwaltung eine Architektenliste angefordert werden. Diese Liste steht jedem Büro offen.
2. Prüfung Ihres Antrages nach folgenden Kriterien:
Das Gebäude muss vor 1950 errichtet worden sein und innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen (Innenbereich) bei der Bebauung einer Baulücke muss diese nach Lage, Größe und Baurecht bebaubar sein (Neubaugebiete sind ausgeschlossen) Der Antragsteller muss Eigentümer oder dinglicher Nutzungsberechtigter des Gebäudes / der Freifläche sein ein Objekt kann nur einmal gefördert werden
3. Entscheidung über den Antrag
Information an Planer und Antragsteller, ob eine Honorierung des Planers in Höhe bis zu 600,- € brutto möglich ist Entscheidung des Antragstellers, ob Auftrag erfolgt
4. Planerstellung / Abstimmung
Abstimmung der Planung mit der Koordinierungsstelle der Dorferneuerung bei der Kreisverwaltung Trier-Saarburg per Testat; dabei erfolgt die Prüfung, ob für einen späteren Antrag Mittel aus der Dorferneuerung des Landes gewährt werden können
5. Mittelabruf
Mittelabruf bei der VGV Konz mit folgenden Unterlagen: Nutzungskonzepte, Gestaltungsentwürfe, Skizzen, Kostenschätzungen Auszahlung des Zuschusses an den Eigentümer bis zu Höchstbetrag von 600,- € brutto
Typisch für
unsere Region ist zunächst das Trierer Quereinhaus. Es beinhaltet Wohn- und
Arbeitsteil in einem massiven, langgestreckten Gebäude, meist traufständig zur
Straße. Die Bauweise ist 2-geschosssig, das Satteldach hat eine Dachneigung von
35-50 Grad, die Fassade ist verputzt.
Weitere Kennzeichen sind:
Klarer Kubus, keine Vorsprünge
Zugang von der Längsseite
knappe Fenster- und Türenanteile an der Gesamtfassade
Dominanz der durchlaufenden Mauerflächen
ungestörte Dachflächen
geordnete Fensteranordnung
sehr knappes Gesims, kein / nur geringer Dachüberstand
sockelloser Außenputz bis zum Boden
Mehr Informationen entnehmen Sie bitte der Broschüre "Dorfgerechtes Bauen im regionaltypischen Stil" .
Dateiname | Größe | Datum | ||
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Broschüre - Dorfgerechtes Bauen im regionaltypischen Stil | 1.48 MB | 13.01.2017 |