Der Bauausschuss hat in der Sitzung vom 04.03.2015 beschlossen, eine
Änderung der Satzungsfassung herbeizuführen, um den Bauherren eine größere
Baufreiheit zu gewähren.
Die
Textfestsetzungen und die Planzeichnung werden entsprechend dem
beiliegenden Entwurf geändert werden. Die Bauherren können die neuen
Festsetzungen anwenden, wenn Sie dies schriftlich anerkennen. Mit Rechtkraft
der Änderung der Satzungsfassung wird die neue Fassung für das gesamte
Baugebiet verbindlich.
Bebauungsplan:
![]() | Ansprechpartner: Alexander Queins |
Baugenehmigung:
Ansprechpartner:
Karl-Michael Kopp | Monika Heberle |
Wasserversorgung und Wasserentsorgung
Wasserversorgung
Die Wasserversorgung in Pellingen erfolgt durch das Wasserwerk Zweckverband Ruwer.
Ansprechpartner:
Antragstellung:
Verbandsgemeindewerke Ruwer
Markus Demuth
Untere Kirchstraße 1
54320 Waldrach
Tel.:
(06500) 9 18-202
E-Mail:
Abwasserbeseitigung:
Die Abwasserbeseitigung erfolgt im Trennsystem, d.h. das Schmutzwasser ist getrennt vom Niederschlagswasser zu sammeln und in die dafür bereitgestellten Anlagen einzuleiten.
Für jedes System (Schmutzwasser- und
Niederschlagswasser) ist bereits ein Hausanschluss hergestellt worden. Dieser
mündet in einen Übergabeschacht, an den das neue Gebäude anzuschließen ist.
Diese Schächte befinden sich im Eigentum des Grundstückes und sind von dem
Eigentümer zu unterhalten.
Es ist darauf zu achten, dass eine genaue Trennung
zwischen Schmutzwasser und Niederschlagswasser auch hausintern vorgenommen
werden muss. Sollte Schmutzwasser in die Niederschlagswasseranlagen gelangen, so
erfolgt hier eine direkte Einleitung in ein Gewässer, welches eine
Gewässerverschmutzung darstellt.
Erfolgt die Einleitung von
Niederschlagswasser in die Schmutzwassersysteme, so entstehen unnötige Pump-
und Reinigungskosten auf der Kläranlage und bei den Pumpwerken.
Um eine
unzweifelhafte Zuordnung zu ermöglichen sind die Kontrollschächte
unterschiedlich gefärbt (Schmutzwasser = braun; Niederschlagswasser = blau).
Im Zuge der Bauantragsstellung erhalten sie automatisch die
notwendigen Antragsunterlagen, um den Kanalhausanschluss zu beantragen.
Wir
bitten diesen so früh als möglich komplett ausgefüllt an die
Verbandsgemeindewerke Konz einzureichen.
Ihre Ansprechpartner:
Weitere Ansprechpartner
Dateiname | Größe | Datum | ||
---|---|---|---|---|
BG Höthkopf, Pellingen, freie Grundstücke, Stand 06-10-2016.pdf | 191.14 KB | 23.11.2016 | ||
Textfestsetzung Höthkopf (Offenlage 2) Satzung - 2015.07.21.pdf | 245.35 KB | 23.11.2016 | ||
Bebauungsplan Höthkopf (Satzung) - 2015.07.21.pdf | 4.89 MB | 23.11.2016 | ||
BG Höthkopf, Pellingen, freie Grundstücke Stand 19-12-2016.pdf | 128.21 KB | 09.02.2017 |