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Das Baugebiet wird durch einen privaten Investor entwickelt und erschlossen. Die Gemeinde verfügt nicht über eigene Grundstücke.
Ansprechpartner ist:
Herr Norbert Arnoldy
Am Nussbaum, Nittel
Tel.: 0171 8555888
Bebauungsplan
Fragen zum bisherigen Planverfahren / Unterlagen und Gutachten:
(Sie finden sämtliche Unterlagen und Gutachten des Verfahrens am Ende der Seite).
Ihr Ansprechpartner:
Alexander Queins
Fachbereich 3
Hochbau
Telefon: (06501) 83-181
Fax
: (06501) 83-203
E-Mail :
Baugenehmigung / Bauvoranfragen / bauliche Gestaltung
Fragen zum konkreten Bauvorhaben
Ihre Ansprechpartner:
Karl-Michael Kopp Fachbereich 3 Hochbau Tel.: (06501) 83-177 Fax: (06501) 83-203 E-Mail: | Monika Heberle Fachbereich 3 Hochbau Tel.: (06501) 83-178 Fax: (06501) 83-203 E-Mail: |
Wasserversorgung:
Die Wasserversorgung erfolgt durch die Verbandsgemeindewerke Konz.
Im Zuge
der Bauantragsstellung erhalten sie automatisch die notwendigen
Antragsunterlagen, um den Wasserhausanschluss zu beantragen.
Wir bitten
diesen so früh als möglich komplett ausgefüllt an die Verbandsgemeindewerke
Konz einzureichen.
Zu diesem Zeitpunkt sollte schon feststehen, wie viele
Wasserentnahmestellen (Toiletten, Duschen, Waschbecken usw.) im Haus installiert
werden. Hieraus wird der Spitzendurchfluss ermittelt, der wiederum Ausgangsgröße
für die Dimension des Hausanschlusses ist.
Ihre Ansprechpartner:
Abwasserbeseitigung:
Die Abwasserbeseitigung erfolgt im Trennsystem, d.h. das
Schmutzwasser ist getrennt vom Niederschlagswasser zu sammeln und in die dafür
bereitgestellten Anlagen einzuleiten.
Für jedes System (Schmutzwasser- und
Niederschlagswasser) ist bereits ein Hausanschluss hergestellt worden. Dieser
mündet in einen Übergabeschacht, an den das neue Gebäude anzuschließen ist.
Diese Schächte befinden sich im Eigentum des Grundstückes und sind von dem
Eigentümer zu unterhalten.
Es ist darauf zu achten, dass eine genaue Trennung
zwischen Schmutzwasser und Niederschlagswasser auch hausintern vorgenommen
werden muss. Sollte Schmutzwasser in die Niederschlagswasseranlagen gelangen, so
erfolgt hier eine direkte Einleitung in ein Gewässer, welches eine
Gewässerverschmutzung darstellt.
Erfolgt die Einleitung von
Niederschlagswasser in die Schmutzwassersysteme, so entstehen unnötige Pump-
und Reinigungskosten auf der Kläranlage und bei den Pumpwerken.
Um eine
unzweifelhafte Zuordnung zu ermöglichen sind die Kontrollschächte
unterschiedlich gefärbt (Schmutzwasser = braun; Niederschlagswasser = blau).
Bezüglich der Antragstellung gelten die Aussagen entsprechend zur Wasserversorgung.
Ihre Ansprechpartner:
Dateiname | Größe | Datum | ||
---|---|---|---|---|
2.3 Anlage Umweltbericht 3.pdf | 1.67 MB | 23.11.2016 | ||
1 Bebauungsplan Satzungsausfertigung.pdf | 2.81 MB | 23.11.2016 | ||
3 Bodengutachten.pdf | 4.45 MB | 23.11.2016 | ||
4 Radongutachten.pdf | 165.55 KB | 23.11.2016 | ||
5 Schalltechnische Untersuchung.pdf | 1.25 MB | 23.11.2016 | ||
Am Haarberg Bild.JPG | 69.35 KB | 23.11.2016 | ||
2 Umweltbericht.pdf | 6.31 MB | 23.11.2016 | ||
2.1 Anlage Umweltbericht 1.pdf | 663.35 KB | 23.11.2016 | ||
2.2 Anlage Umweltbericht 2.pdf | 745.23 KB | 23.11.2016 |