Eine Weiternutzung Ihrer Jahreskarte
ist erst nach Abgabe dieser Erklärung im Saar-Mosel-Bad und einer
entsprechenden Freigabe durch unser Personal vor Ort möglich.
Die Laufzeit Ihrer Karte wird um den Zeitraum verlängert, für den Sie Ihre Jahreskarte nicht nutzen konnten.
Bitte beachten Sie, dass diese Nutzung den aktuell gültigen Regelungen des Saar-Mosel-Bades unterliegt und daher an feste Vorgaben gebunden ist. Demzufolge ergeben sich für Sie geänderte Abläufe:
- Die maximale Aufenthaltszeit ist für Inhaber der Jahreskarte ebenfalls auf 120 Minuten begrenzt
- Der Zutritt kann nur bei ausreichender Kapazität erfolgen
- Das Jahreskartenmedium ist bei jedem Besuch an der Kasse einlesen zu lassen
- Der Zutritt zum Bad ist erst nach der Freigabe durch das Kassenpersonal möglich
- Es ist kein direkter Zugang über das Drehkreuz möglich
- Zu jedem Besuch ist eine vollständig ausgefüllte
Selbstauskunft an der Kasse abzugeben
Bitte beachten Sie, dass die Reaktivierung Ihrer Jahreskarte unwiderruflich, und ein erneutes Ruhenlassen der Jahreskarte, nicht möglich ist.
Der Jahreskarten-Inhaber verzichtet auf die Geltendmachung von Schadensersatz oder sonstigen Ansprüchen aus der eingeschränkten Nutzung gegenüber dem Badbetreiber.
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Erklärung zur Nutzung der Jahreskarten während Corona.pdf | 324.34 KB | 31.08.2020 |